Meine Leistungen und Behandlungsangebote
In meiner Praxis behandele ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom 5. bis zum 21. Lebensjahr
mit allen psychischen Erkrankungen des Kinder- und Jugendalters.
Häufige Erkrankungen des Kinder- und Jugendalters sind:
- Zwangsstörungen
- Depressionen
- Aufmerksamkeitsstörungen
- Angststörungen
- Essstörungen
- Störung des Sozialverhaltens
- Traumafolgestörungen
- Selbstverletzendes Verhalten
- Tic-Störungen
- Ausscheidungsstörungen
- Anpassungsstörungen, Belastungsreaktionen nach krisenhaften Erlebnissen (z.B. Trennung der Eltern, Verlust eines Elternteils, Schulwechsel, Krankheit o.a.)
Weitere nützliche Informationen zu möglichen psychischen Erkrankungen findet man hier:
https://www.therapie.de
Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung
Der Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung erfolgt in mehreren aufeinander abgestimmten Schritten. Diese dienen der sorgfältigen diagnostischen Einordnung sowie der Entwicklung eines individuell geeigneten Behandlungskonzepts.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der ersten orientierenden Einschätzung des Anliegens. Hier ist es sowohl möglich, dass die Patient*innen gemeinsam mit den Sorgeberechtigten oder allein teilnehmen. Je nach Bedarf und Alter des Kindes können die Sorgeberechtigten zum Erstgespräch auch allein erscheinen. Ziel ist eine erste Einschätzung des Unterstützungsbedarfs sowie die Klärung organisatorischer und inhaltlicher Rahmenbedingungen.
Psychotherapeutische Sprechstunden
Die Sprechstunden dienen der differenzierten diagnostischen Abklärung sowie der Prüfung der Behandlungsindikation. Hierzu zählen insbesondere die Erhebung der aktuellen Symptomatik, biografischer und entwicklungsbezogener Hintergründe sowie eine erste diagnostische Einordnung. Üblicherweise werden dafür bis zu 4-5 Sitzungen à 50 Minuten eingeplant.
Probatorische Sitzungen
Die probatorischen Sitzungen dienen der vertieften diagnostischen Einschätzung sowie der
Überprüfung der therapeutischen Zusammenarbeit. Neben einer weiterführenden Problemanalyse erfolgt die gemeinsame Erarbeitung erster Therapieziele. Ein besonderer Fokus liegt – insbesondere bei Kindern – auf der Einbeziehung der Bezugspersonen.
Der Umfang beträgt in der Regel 3–5 Sitzungen à 50 Minuten, abhängig vom diagnostischen Bedarf und der individuellen Situation der Patientinnen und Patienten.
Psychotherapeutische Behandlung
Nach Abschluss der probatorischen Phase beginnt die eigentliche psychotherapeutische
Behandlung. Der Behandlungsumfang orientiert sich am individuellen Bedarf sowie an den
jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die Therapie umfasst die Bearbeitung der vereinbarten Ziele unter Einsatz wissenschaftlich fundierter Methoden sowie eine begleitende Einbeziehung der Eltern bzw. Bezugspersonen. Bei einer Kurzzeittherapie sind es zunächst bis zu 24 Sitzungen über 50 Minuten, je nach Bedarf und Kostenzusage.
Fortführung der Behandlung (Langzeitbehandlung)
Sofern im Verlauf ein weitergehender Behandlungsbedarf besteht, kann eine Fortführung der Therapie erfolgen. Hierfür muss bei der Versicherung oder der Beihilfe ein Antrag gestellt werden, um die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umzuwandeln. Dieser umfasst zum einen den formellen Antrag der/des Versicherten, zum anderen einen Bericht über die Symptomatik, Diagnostik und die Ziele sowie den Behandlungsplan für die Patient*innen durch die Therapeutin, sowie einen Konsiliarbericht des Haus- oder Kinderarztes / der Haus- oder Kinderärztin.
Die Langzeittherapie dient der vertieften Bearbeitung zugrunde liegender Problematiken sowie der nachhaltigen Stabilisierung der erreichten Veränderungen. Der Stundenumfang variiert je nach individueller Bedarfslage zwischen 40 und 60 Sitzungen oder mehr.
Ich arbeite mit einem kognitiv-verhaltenstherapeutischen Behandlungsansatz. Unter Berücksichtigung der individuellen Lebenserfahrung der Kinder- und Jugendlichen orientiert sich die Verhaltenstherapie besonders an den aktuellen Problemen der Kinder und Jugendlichen. In Abhängigkeit von der Symptomatik und den Zielen der Patienten und deren Familien wird das therapeutische Vorgehen zusammen geplant und besprochen.
Während der Therapie können begleitende Elterngespräche stattfinden. Auch eine Zusammenarbeit mit weiteren Bezugspersonen (Schule, Kindergarten) ist im therapeutischen Verlauf oft sinnvoll und hilfreich, wenn das Einverständnis der Eltern sowie der Kinder und Jugendlichen vorliegt. In Abhängigkeit von den Themen und dem Bedarf der Patient*innen kann die Gesamtdauer einer Psychotherapie sehr unterschiedlich sein.
Kosten
Abrechnungshinweis
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und gemäß der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern (außer Hamburg und Schleswig-Holstein) mit Geltung ab 1. Juli 2024.
Aktuell werden die Kosten in meiner Praxis nur von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Es ist ebenso möglich, als Selbstzahler die Kosten der Psychotherapie eigenständig zu übernehmen.
Der Leistungsumfang sowie die Erstattungsfähigkeit richtet sich nach dem individuellen Versicherungsvertrag bzw. den Beihilfebestimmungen. Es ist hilfreich, sich im Vorfeld über die genauen Regularien Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe zu informieren, da diese je nach Vertrag sehr unterschiedlich sein können.
