In meiner Praxis behandele ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom 5. bis zum 21. Lebensjahr mit allen psychischen Erkrankungen des Kinder- und Jugendalters.
Häufige Erkrankungen des Kinder- und Jugendalters sind:
Weitere nützliche Informationen zu möglichen psychischen Erkrankungen findet man hier:
https://www.therapie.de/psyche/info/index/diagnose/artikel-uebersicht/
Im Erstgespräch geht es zunächst darum, sich gegenseitig kennenzulernen und einen ersten Eindruck über die Problematik bzw. das Anliegen der PatientInnen und der Eltern zu gewinnen.
In der darauffolgenden probatorischen Phase, die weitere 4 Termine umfasst, wird durch diagnostische Testverfahren und weitere Gespräche abgeklärt, ob eine behandlungsrelevante psychische Erkrankung vorliegt und eine Verhaltenstherapie für das Kind bzw. die/den Jugendliche/n hilfreich ist. Anschließend erstellen wir gemeinsam einen Behandlungsplan, in dem Ziele vereinbart und Behandlungsschritte festgehalten werden.
Danach können wir mit der eigentlichen Psychotherapie beginnen, die in der Regel einmal wöchentlich stattfindet und pro Sitzung 50 Minuten dauert.
Ich arbeite mit einem kognitiv-verhaltenstherapeutischen Behandlungsansatz. Unter Berücksichtigung der individuellen Lebenserfahrung der Kinder- und Jugendlichen orientiert sich die Verhaltenstherapie besonders an den aktuellen Problemen der Kinder und Jugendlichen. In Abhängigkeit von der Symptomatik und den Zielen der Patienten und deren Familien wird das therapeutische Vorgehen zusammen geplant und besprochen.
Während der Therapie können begleitende Elterngespräche stattfinden. Auch eine Zusammenarbeit mit weiteren Bezugspersonen (Schule, Kindergarten) ist im therapeutischen Verlauf oft sinnvoll und hilfreich, wenn das Einverständnis der Eltern sowie der Kinder und Jugendlichen vorliegt. In Abhängigkeit von den Themen und dem Bedarf der Patient*innen kann die Gesamtdauer einer Psychotherapie sehr unterschiedlich sein.
Aktuell werden die Kosten in meiner Praxis nur von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Es ist ebenso möglich, als Selbstzahler die Kosten der Psychotherapie eigenständig zu übernehmen.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Nach den ersten 5 Terminen (Probatorische Sitzungen) wird im Regelfall ein Antrag auf psychotherapeutische Behandlung bei der privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe gestellt. Dieser umfasst zum einen den formellen Antrag der/des Versicherten, zum anderen einen Bericht über die Symptomatik, Diagnostik und die Ziele sowie den Behandlungsplan für die Patient*innen durch die Therapeutin, sowie einen Konsiliarbericht des Haus- oder Kinderarztes / der Haus- oder Kinderärztin.
Es ist hilfreich, sich im Vorfeld über die genauen Regularien Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe zu informieren, da diese je nach Vertrag sehr unterschiedlich sein können.
Darüber hinaus haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, die Abrechnung der Therapie über das Kostenerstattungsverfahren bei ihrer Krankenkasse zu beantragen.
Psychotherapeutische Praxis für Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene
Christiane Rudolph
Luisenstraße 15-17
44787 Bochum
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
0234 64041982